BImSch – Anträge
Im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird für viele Maßnahmen ein spezielles Genehmigungsverfahren erforderlich.
Die menschliche Gesundheit steht hierbei im Vordergrund. Es gilt „Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen oder ähnliche Einwirkungen“ zu begrenzen und somit die Beeinträchtigung der umliegenden Anwohner zu minimieren.
Bei diesem sehr anspruchsvollen Verfahren, welches sämtliche Umwelteinwirkungen würdigt und in dem es gilt Gefahren und Belästigungen vorzubeugen, begleiten wir unsere Kunden bis zum Erhalt des Genehmigungsbescheides.