IBS Ingenieure



Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen, kurz Baustellenverordnung (BaustellV), sieht seit dem 10. Juni 1998, bei Erfüllung entsprechender Kriterien, den Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators vor.
Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen werden durch deren Umsetzung deutlich erhöht.

Bereits in der Planungsphase werden Gefahrenpotentiale aufgezeigt und in den Umsetzungsprozess eingebunden.

Wir übernehmen für Sie die Vorankündigung bei der zuständigen Fachbehörde, erstellen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auf wetterfester Lkw-Plane und führen mit unserem speziell geschulten und nach RAB 30 qualifizierten Personal die Koordination für Sie durch.

Die unangekündigten Baustellenkontrollbesuche, zur Überprüfung der allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes, werden nachvollziehbar dokumentiert und protokolliert.



  Druckversion